Verfassungsgerichtshof entscheidet über Fingerabdruck auf dem Personalausweis

<p>Ab April werden auf neuen Personalausweisen die Fingerabdrücke ihrer Besitzer gespeichert.</p>
Ab April werden auf neuen Personalausweisen die Fingerabdrücke ihrer Besitzer gespeichert. | Photo News


Nachdem die Kammer trotz eines negativen Gutachtens der Datenschutzkommission grünes Licht für den Gesetzentwurf des damaligen Innenministers Jan Jambon (N-VA) gegeben hatte, hatte Matthias Dobbelaere-Welvaert im November das Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) „Stop the Fingerprint“ initiiert, um Geld für eine Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu sammeln. Rund 800 Menschen steuerten einen Betrag bei, sodass am Ende mehr als 20.000 Euro zusammen kamen.

Dobbelaere-Welvaert sieht in der Maßnahme, die im April in Kraft tritt, eine „ernsthafte Bedrohung für das Privatleben jedes Belgiers“: „Was wir im Allgemeinen sehen, ist die Tendenz bestimmter Politiker, unsere Grundrechte in Frage zu stellen. Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit, das Verbot von Diskriminierung, aber vor allem das Recht auf Privatsphäre stehen unter ständigem Druck. Das größte Problem ist, dass alle Belgier unter Generalverdacht gestellt und „kriminalisiert“ werden“, so Geert Lenssens, Anwalt bei SQ Law. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist in etwa einem Jahr zu rechnen. (belga)

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