Jugendliche wegen Lockdown-Partys zu Haftstrafen verurteilt

<p>Die Antwerpener Polizeirichterin warf den Angeklagten „asoziales, egoistisches und bedrohliches Verhalten“ vor.</p>
Die Antwerpener Polizeirichterin warf den Angeklagten „asoziales, egoistisches und bedrohliches Verhalten“ vor. | Foto: belga
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Kommentare

  • Nun, Herr Hezel, wie Herr Schmitz so auf seine Mitmenschen blickt, hat er schon mehrmals unter Beweis gestellt. Ich zitiere sinngemäss frühere Aussagen von ihm:

    "Wenn mich schützen will, dann [...], aber nur, wenn ich es für richtig halte."

    "Warum soll ich auf mein gutes Leben verzichten, nur damit irgendwo anders keine Menschen an Corona sterben?"

    In diesen Kontext passt auch der Satz hier:

    "Man kann diesen Jungendlichen nur dann, wenn überhaupt, „asoziales, egoistisches und unmoralisches Verhalten“ vorwerfen, wenn für jedermann unzweifelhaft erwiesen wäre, dass die Corona-Maßnahmen tatsächlich das Infektionsgeschehen positiv beeinflussen würden."

    Also müssten diese Jugendlichen allesamt freigesprochen werden? Herr Schmitz l¨¨ässt Gesetze nur gelten, wenn ihr Nutzen "zweifelsfrei" erwiesen ist? Und wer bestimmt das? Natürlich der Herr Schmitz, wer sonst? Gibt es doch nicht eine Studie, die Herr Schmitz, nachdem er sie "sorgfältig gelesen" hat, nicht "verrissen" hätte. Womit also nie "für jedermann" "zweifelsfrei" irgendetwas erwiesen wäre und "jedermann" also auch nach seinem eigenen Gusto handeln könnte?

    Dann wenden wir dieses Prinzip doch mal auf den Strassenverkehr an...
    Geschwindigkeitsbegrenzungen braucht man nur einzuhalten, wenn ihr Nutzen "für jedermann zweifelsfrei erwiesen" ist.

    Übrigens wurden diese Jugendlichen nicht wegen ihres asozialen, egoistischen und unmoralischen Verhalten verurteilt, sondern wegen Gesetzesübertretungen.

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