Wo bleiben hier Augenmaß und Fingerspitzengefühl?

<p>Fotos,wie dieses aus Minneapolis, gibt es bei uns gottseidank nicht. Der Staat sollte immer besonnen und verhätnismäßig wirken.</p>
Fotos,wie dieses aus Minneapolis, gibt es bei uns gottseidank nicht. Der Staat sollte immer besonnen und verhätnismäßig wirken. | Foto: Photo News

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist ein wichtiges Rechtsprinzip. Auch sollte die Gesetzgebung für den Bürger nachvollziehbar sein. Und schließlich haben alle vor dem Gesetz gleich zu sein.

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Kommentare

  • Ich stelle fest, dass nicht nur ich erstaunt bin über die Linie, die Herr Schröder in letzter Zeit mit manchen seiner Kommentare verfolgt. Nun stellen die Leitartikel einer Zeitung nur die Meinung des jeweiligen Verfassers dar, die man teilen kann oder auch nicht. Sie geben aber gewissermaßen die Linie vor, an der das Blatt sich orientiert, deshalb wohl ihr Name.

    Es begann am 28. Februar dieses Jahres mit einem Leitartikel unter dem Titel „Schluss mit lustig – Politisch korrekt in die Sackgasse“
    https://www.grenzecho.net/31986/artikel/2020-02-28/schluss-mit-lustig-po...

    Ich kann mich irren, aber ich hege den Verdacht, Herr Schröder habe damals beschlossen, künftig den Pfad der „Political Correctness“ zu verlassen, dem das Blatt seit Jahrzehnten gefolgt ist, als Sprachrohr der CSP und der Kirche in den Jahren von Henri Michel bis zum Exzess, wo noch nicht mal Todesanzeigen von sozialistischen Politikern veröffentlicht wurden, später allerdings mehr und mehr abgeschwächt bis zu Lutz Bernhard, der kaum noch Linie zeigte.

    Herr Schröder muss sich fragen lassen, ob er glücklich über den Applaus ist, den er jetzt aus einer gewissen Ecke bekommt.

    Da ist zum einen der Herr Francois, der vor ein paar Tagen seine narzisstische Selbstbeweihräucherung mit einem Loblied auf sich als den ersten Ostbelgier, der den Everest bestiegen hat, auf eine jämmerliche (Berg-)Spitze getrieben hat, der kurz zuvor noch einen Buchautor empfohlen hat, dessen Ansichten zur Stellung der Frau in der heutigen Gesellschaft aus den dunkelsten Zeiten des vorigen Jahrhunderts stammen könnten, der regelmäßig mit offen rassistischen Aussagen auffällt, der ansonsten zu nichts und niemanden jemals einen positiven oder auch nur nuancierten Kommentar gebracht hat.

    Da ist zum anderen der Herr Schumacher, der sich zwar zum Verteidiger der Rechtsstaatlichkeit gegen die Wilmès-Regierung aufspielt, der es aber höchst amüsant fand, dass im Aalster Karneval die Juden nach bewährter „Stürmer“-Manier karikiert wurden und dass Zugteilnehmer als Angehörige der berüchtigten SS-Totenkopfverbände mitzogen und feixend vor der Kamera posierten, der dann auf Kritik sehr dünnhäutig und derart vulgär reagierte, dass der BRF das Forum danach sofort geschlossen hat.

  • Seltsam seltsam. Da prangert Herr Schröder in seinem Leitartikel – sehr diplomatisch wie ich finde – ein Mangel an Augenmaß und Fingerspitzengefühl bei Polizei und Staatsanwaltschaft an und schon hagelt es persönliche Anfeindungen gegen ihn von Seiten gewisser Herren, darunter natürlich auch den Hohepriestern der ostbelgischen Moral, den Herren Leonard und Schleck.

    Kein Wort zum Thema, nur persönliche Beleidigungen und Angriffe. Na ja, was will man auch von diesen Herrschaften anderes erwarten. Sobald jemand nicht ihrer Meinung ist werden sie persönlich.

    So sind halt Menschen die europäische Werte und Menschenrechte mit billiger Aldi-Wurst verwechseln.

    Und wer sich meine Beiträge zum Aalster Karneval und den unberechtigten Vorwürfen des Herrn Schleck ansehen will, bitte gerne: https://brf.be/national/1360902/

  • Herrn Schröders Artikel wäre es wert, Satz für Satz seziert zu werden.

    Den drei eingangs erwähnten Prinzipien kann wohl jeder beipflichten… obwohl danach sofort die Diskussion darüber beginnen würde, was das nun im konkreten Einzelfall heißen solle. Jeder würde die natürlich zu seinem eigenen Vorteil auslegen wollen.

    Danach wird es aber schon kritisch: „Zwar kennen viele Bürger in unserem Land beileibe nicht alle Gesetze.“ Stimmt, auch Richter, Staats- und Rechtsanwälte kennen sie nicht alle. Warum gäbe es sonst ganze Bibliotheken mit dicken Bänden voller Kommentare, Interpretationen, Präzedenzfälle und zum Teil widersprüchlichen Urteilen?

    „Es wäre auch traurig, wenn sie sie kennen – und sich vor ihnen fürchten müssten.“
    Nun gibt es ein uraltes Rechtsprinzip „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“
    Eine Fiktion, die aber notwendig ist, da ohne sie unser ganzes Rechtssystem zusammenbrechen würde, wenn jeder seinen Kopf aus der Schlinge ziehen könnte (bildlich gesprochen) mit der Ausrede: „Ich habe das nicht gewusst.“

    Vor dem Gesetz braucht niemand sich zu „fürchten“, aber respektieren müssen wir es trotzdem, denn ein Rechtsstaat, in dem jeder ungestraft nur die Gesetze beachten würde, die er selbst für angemessen hielte, wäre kein solcher mehr.
    Aber seien wir ehrlich. Wer respektiert schon skrupulös alle Gesetze nur aus staatsbürgerlicher Überzeugung, wie Herr Schröder meint? Jeder schummelt doch, wo er kann … und wo er keine Strafe „fürchten“ muss.

    „viel Verständnis für die Staatsgewalt“ Ja, aber nur, solange es gegen andere geht. Ist man selbst betroffen, hört dieses Verständnis aber sehr schnell auf.

    Nun redet Herr Schröder nicht nur in diesem Beitrag der „Mal-ein Auge-zudrücken-Mentalität“ das Wort, in dem Sinne, dass die Ordnungshüter bei Feststellung einer Gesetzesübertretung nicht protokollieren "müssten", sondern danach verfahren sollten, ob eine Verordnung ihnen sinnvoll erscheine oder nicht.

    Nun hat es das immer schon gegeben, dass die Gesetzeshüter vor Ort entscheiden müssen, ob eine Straftat vorliegen könnte. Im Zweifel müssen sie aber ein Protokoll aufnehmen. Die Staatsanwaltschaft befindet dann darüber, ob genug Elemente für eine Anklage vorliegen oder nicht. Das letzte Wort haben dann die Gerichte, durch mehrere Instanzen hindurch.

    Was sollte uns lieber sein, ein etwas übereifriger Beamter oder einer, der mal hier, mal da „ein Auge zudrückt“ oder gleich beide, nur weil der Rechtsbrecher ein Nachbar oder ein guter Freund ist. Auch die früher gängige Praxis, ein Strafmandat "unter den Tisch fallen zu lassen", bedeutet eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz.
    Wenn nun gar Staatsanwalt und Straftäter beide im selben Service-Club sind… In 'Ostbelgien' gab es da mal vor Jahren ein sehr unrühmliches Beispiel.

    Nur ein Wort noch an Herrn Schumacher: Danke, dass Sie den Artikel und die Kommentare auf BRF-Online verlinkt haben. So kann jeder in der Tat sich selbst ein Bild machen von Ihrer Auffassung von Vergangenheitsbewältigung und von der Schlusspointe, die Sie der Diskussion auf Latrinenniveau gesetzt haben.

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