Unverkaufte Kleidung darf in der EU nicht mehr vernichtet werden

<p>Kleidung, die von den Käufern zurückgeschickt wurde, darf in Zukunft nicht mehr vernichtet werden.</p>
Kleidung, die von den Käufern zurückgeschickt wurde, darf in Zukunft nicht mehr vernichtet werden. | Illustrationsfoto: dpa/ Jens Kalaene

Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, wie die beiden Verhandlungsseiten mitteilten. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.

Wie viele Tonnen unverkaufte Kleidung pro Jahr in der EU genau vernichtet werden, ist unklar. Künftig sollen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen müssen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren und warum. „Es wird erwartet, dass dies die Unternehmen stark davon abhalten wird, diese Praxis anzuwenden“, teilte die EU-Kommission mit.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.

Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht imDetail fest. Die Vereinbarung besagt, dass die Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium werden von der Verordnung erfasst. Ausnahmen sind etwa für Autos oder militärische Produkte vorgesehen.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es außerdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse. Angaben der EU-Institutionen zufolge sollen sie zudem - etwa über einenQR-Code - Zugriff auf weitereInfos zum Produkt bekommen. In diesem digitalen Produktpass könnten etwa Angaben zur CO2-Bilanz, zum Energie- beziehungsweise Wasserverbrauch oder zum Recyclinganteil eines Produkts hinterlegt werden. Die genauen Details für jedes Produkt sollen aber noch festgelegt werden. (dpa/mo)

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