Tierschutz in die Verfassung

Es sind zwar nur 25 Worte um die unsere Verfassung ergänzt wird, für den Tierschutz in Belgien ist der künftige Artikel 7bis aber von kapitaler Bedeutung. Der Senat hatte sich seine Entscheidung über die Aufnahme des Tierwohls in das Grundgesetz im Vorfeld nicht leicht gemacht. Vorausgegangen waren mehrere Ausschusssitzungen mit der Anhörung zahlreicher Experten, bevor der Gesetzesvorschlag am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit angenommen wurde. Tatsächlich ist es ein Meilenstein für das Tierwohl in unserem Land. Wenn demnächst auch die Abgeordnetenkammer mit Zweidrittelmehrheit der Verfassungsänderung zustimmt, woran inzwischen kein Zweifel mehr besteht, gehört Belgien nach Deutschland, Luxemburg und Slowenien zu den ersten Ländern der EU-Mitgliedsstaaten, die den Tieren einen stärkeren rechtlichen Status verliehen haben. Bemerkenswert ist auch, dass neben dem Föderalstaat und den Regionen auch die Gemeinschaften explizit erwähnt werden, bei der Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse sich um den Schutz und Pflege der Tiere als fühlende Wesen zu bemühen. Diese Bezeichnung wird sich u.a. auf Gerichtsverfahren wegen und das Strafmaß bei Tiermisshandlung auswirken. In Zukunft wird wohl auch die Praxis des betäubungslosen Schächtens in Brüssel, der Stopfleberproduktion in der Wallonie oder der Betrieb von Lachsfarmen in einem ganz anderen Licht bewertet werden. Unser Tierschutzverein bedankt sich bei Gregor Freches, Senator der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bei seinen 49 Kolleginnen und Kollegen für diesen richtungsweisende historische Abstimmung.

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