Der Senat hat am Freitag einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, der den Tierschutz in die Verfassung aufnimmt. Konkret wird Artikel 7a des Grundgesetzes um folgenden Satz ergänzt: „Der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen streben bei der Ausübung ihrer jeweiligen Befugnisse den Schutz und das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen an.“
Herrchen verreist, Hund ausgesetzt.
| Foto: dpa
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