Im Zuge einer weitreichenden Neugestaltung des Kinderbetreuungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden ab dem 1. Januar 2024 bedeutende Änderungen unter anderem bei den Elternbeiträgen zur Kinderbetreuung in Kraft treten.
Grundlegende Reformen bringen Neuerungen in der Kinderbetreuung
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