Arbeitsunfähige Arbeitnehmer und Selbstständige sollen von den Krankenkassen strenger überwacht werden: Im ersten Jahr nach ihrem Ausscheiden müssen sie unter anderem drei Mal beim Vertrauensarzt vorstellig werden. Dies steht in einem Gesetzentwurf, den Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) im Parlament hinterlegt hat, um den wachsenden Trend von Langzeitkrankheiten umzukehren, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministers.
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