Auf dem Gebiet der Stadt Eupen:
Einmal Fahren unter Betäubungsmittel am Samstag, gegen 16 Uhr (34-jähriger Fahrer, sofortiger Führerscheinentzug für 15 Tage + Bußgeld); einmal Fahren unter Alkoholeinfluss am Samstag gegen 20.30 Uhr (50-jähriger Fahrer, Fahrverbot 3 Stunden + Bußgeld);
Auf dem Gebiet der Gemeinde Raeren:
Einmal Fahren unter Alkoholeinfluss gegen 1 Uhr in der Nacht zum Sonntag (59-jähriger Fahrer, Fahrverbot 3 Stunden + Bußgeld);
Auf dem Gebiet der Gemeinde Kelmis:
Viermal Fahren unter Alkoholeinfluss am Samstag zwischen 21 Uhr und 24 Uhr (Fahrer 49, 28 und 46 Jahre alt, Fahrerin 57 Jahre alt - alle erhielten ein sofortiges Fahrverbot von 15 Tage).
Am Samstag, gegen 11 Uhr, stellt der Vermieter eines Wohnhauses im Waldweg in Kelmis fest, dass in dem Haus eingebrochen worden ist. Der Mieter befindet sich jedoch noch im Ausland und kann somit nicht vor Ort erscheinen. Der/die Täter verschaffen sich den Angaben zufolge über ein Kellerfenster Zugang zur Wohnung. Dabei wird jedoch festgestellt, dass der Raum hinter dem Kellerfenster lediglich zur Garage führt und keine Verbindung zum Wohnhaus besteht. Daraufhin wird dann die Terrassentüre aufgebrochen und das Haus durchsucht. Das eventuelle Diebesgut bleibt zu ermitteln.
Am Samstag, gegen 22.15 Uhr, stellt eine Polizeistreife in der Kirchstraße in Kelmis fest, dass ein Pkw-Fahrer seinen Beifahrer an der dortigen Bank aussteigen lässt und der PKW-Fahrer genau vor dem Gebäude auf dem Bürgersteig parkt. Der Fahrer wird den Angaben zufolge aufgefordert, sein Fahrzeug auf einem gegenüberliegenden Parkplatz zu stellen und dort zu warten. Der Fahrer setzt dafür sein Fahrzeug rückwärts und prallt gegen einen Lichtmast. Bei der anschließenden Überprüfung der Fahrzeugdokumente stellt sich heraus, dass der Fahrer lediglich eine Schulungslizenz besitzt und zum besagten Zeitpunkt außerhalb der erlaubten Zeiten sowie ohne die erforderliche Begleitperson das Fahrzeug steuert. (red/sc)

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