Arimont: „Keine Diskriminierung der Über-70-Jährigen beim Führerschein“

<p>Pascal Arimont im Ausschuss</p>
Pascal Arimont im Ausschuss | Foto: EU-Parlament

Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) macht auf EU-Ebene mobil gegen Vorschläge zur Reform der Führerschein-Richtlinie, die aktuell im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments diskutiert wird: „Die Kommission hat vorgeschlagen, die Gültigkeitsdauer für die Führerscheine von Über-70-Jährigen auf fünf Jahre zu begrenzen. Dieser Vorschlag wird von der Berichterstatterin der Grünen sogar noch verschärft. Ich lehne diese Vorschläge komplett ab, da ich darin eine Diskriminierung der älteren Bevölkerung sehe. Darum habe ich gemeinsam mit Kollegen meiner Fraktion Änderungsanträge eingereicht, die solche Vorgaben aus der Richtlinie restlos streichen“, erklärt Arimont in einer Mitteilung.

„Dieser Altersgruppe sollte mehr Vertrauen entgegengebracht werden. Auf dem Land sind viele Menschen dieser Altersklasse auf ihr Auto angewiesen. Eine ständige verpflichtende Gesundheitsprüfung halte ich für übertrieben. Diese Richtlinie sollte die Vorgaben vereinheitlichen und vereinfachen, anstatt den Menschen das Leben komplizierter zu machen.“ Insgesamt zeigt sich der ostbelgische EU-Abgeordnete wenig zufrieden mit dem Berichtsentwurf der grünen Berichterstatterin, wie er erklärt. Den Vorschlag einer neuen Führerscheinklasse „B+“ für Pkw mit mehr als 1.800 Kilogramm hält Pascal Arimont für „realitätsfremd“.

„Sonderklasse würde größere Familien treffen, die auf größere und schwerere Autos angewiesen sind.“

Denn damit wäre ein gesonderter Führerschein zum Beispiel für SUV, Bullis aber auch E-Autos notwendig, da letztere schon aufgrund ihrer Batterie schwerer sind als herkömmliche Pkw. „Eine solche Sonderklasse würde größere Familien treffen, die auf größere und damit schwerere Autos angewiesen sind. Daher lehne ich diesen Vorschlag ebenfalls ab“, so Pascal Arimont. Dasselbe gilt für die von der Berichterstatterin vorgeschlagene Löschung des „begleiteten Fahrens“, wie es in Belgien für Personen ab 17 Jahren mit dem „L“ praktiziert wird. Pascal Arimont: „Die Kommission hat das begleitete Fahren für Personen ab 17 in ihren Vorschlag aufgenommen. Dass die Berichterstatterin diese gute Möglichkeit für Jugendliche komplett streichen möchte, ist ein Rückschritt, denn die Begleitung durch erfahrene und vertraute Fahrer schafft Sicherheit. Auch träfe das Ganze wieder insbesondere die Jugend auf dem Land.“

Gleichzeitig setzt sich der ostbelgische EU-Abgeordnete nach eigenen Angaben für die Einführung einer neuen Kategorie für landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren ein. „Die Führerscheine für diese Fahrzeuge – in Belgien die Klasse G – sind aktuell noch rein national definiert, was immer wieder zu Anerkennungsproblemen führt, wenn ein Landwirt oder Lohnunternehmer mit seiner Maschine die Grenze überquert. Im geeinten und vernetzten Europa brauchen wir einheitliche und klare Lösungen für diese Fälle. Ich habe daher im zuständigen Verkehrsausschuss Änderungsanträge eingereicht, durch die eine eigene europäische Kategorie für diese Führerscheine geschaffen wird, damit eine automatische Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten erreicht wird. Ziel ist es, die Lage hier an der Grenze für die Landwirte zu erleichtern“, betont Arimont.

„Generell sollten wir die individuelle Mobilität, die insbesondere das Auto für die Menschen auf dem Land möglich macht, nicht durch neue Regeln verkomplizieren. Darum gilt es, bei den derzeit laufenden Verhandlungen für entsprechende Anpassungen zu sorgen. Daran werde ich gemeinsam mit den Kollegen im Parlament arbeiten. Jetzt gilt es, dafür Unterstützung zu sammeln“, so Pascal Arimont abschließend.

Zum Hintergrund: Aktuell arbeitet das EU-Parlament an seiner Position zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der Führerschein-Richtlinie. Wenn diese Position definiert und mehrheitlich angenommen wurde, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten (Rat) beginnen. Erst wenn sich EU-Parlament und Rat bei diesen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Text einigen, kann eine neue Richtlinie in Kraft treten, die dann innerhalb einer vorgegebenen Zeit von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. (red/sc)

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