Die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat könnte nach einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge verlängert werden. Dem am Mittwoch online gestellten Dokument zufolge könnte das Mittel zehn weitere Jahre eingesetzt werden. Der Entwurf wird am Freitag mit den EU-Staaten erörtert. „Unser Vorschlag basiert auf wissenschaftlich fundierten Informationen“, sagte einSprecher der EU-Kommission am Mittag. Für den Einsatz sind den Dokumenten zufolge bestimmte Bedingungen vorgesehen, etwa Maßnahmen zur Risikominderung. Dabei geht es etwa darum, zu verhindern, dass Glyphosat bei der Anwendung stark verweht wird.
Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember EU-weit zugelassen. Umweltschutzorganisationen sehen in Glyphosat Gefahren für Menschen und Umwelt, der Hersteller Bayer weist das vehement zurück. Ende Juli hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) eine Untersuchung veröffentlicht, in der sie keine inakzeptablen Gefahren, aber Datenlücken in mehreren Bereichen gesehen hatte.
Für die Untersuchung hatte die Efsa eigenen Angaben zufolge in einem dreijährigen Verfahren Tausende Studien und wissenschaftliche Artikel betrachtet. Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen, wie die Efsa mitteilte. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.
Bayer begrüßte den Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Er basiere auf den „überzeugenden wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen“ der Efsa. „Bayer ist der Ansicht, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten auf den wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden beruhen und zu einem Votum für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat führen sollte“, betonte das Unternehmen.
Belgien lässt Glyphosat schon länger nicht mehr zu. Auch wenn eine Zulassung auf EU-Ebene verlängert wird, ist das Mittel hierzulande verboten. Der Ministerrat hatte 2018 ein Verkaufsverbot für Herbizide an Privatleute beschlossen.
Eine Entscheidung über die Verlängerung im zuständigen Ausschuss, in dem auch Vertreter der EU-Staaten sitzen, wird nicht vor Mitte Oktober erwartet. Für eine Entscheidung ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Ein Kommissionsbeamter erklärte, wenn es am 13. Oktober keine Mehrheit für eine Verlängerung gebe, brauche es einen Berufungsausschuss, der dann im November zusammenkomme. Wenn sich eine qualifizierte Mehrheit gegen das Vorhaben ausspreche, könne die Kommission die Zulassung nicht verlängern. Sollte es keine Mehrheit für oder gegen eine Zulassung geben, könnte die EU-Kommission den Angaben zufolge eigenständig über eine Verlängerung entscheiden. (dpa/calü)

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