In einer Pressemitteilung stellt die Regierung klar, die Parteizugehörigkeit von Matthias Zimmermann habe bei seiner Ernennung nachweislich keine Rolle gespielt. Weiter heißt es, nach einem öffentlichen Aufruf hätten sich alle Interessierten für die Stelle des Direktors bewerben können. Zwei Personen hätten diese Möglichkeit genutzt und ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht. Im Anschluss habe eine Jury des Föderalen Auswahlbüros (früher Selor) mit unabhängigen Experten ein mehrstufiges Prüfungsverfahren organisiert und einstimmig eine Klassierung der beiden Bewerber vorgenommen. Matthias Zimmermann habe dieses Prüfungsverfahren als Erstplatzierter bestanden und sei daraufhin folgerichtig bezeichnet worden.
Die Jury setzte sich nach Regierungsangaben zusammen aus einer Mitarbeiterin des föderalen Selor, einem Verwaltungsbeamten im Bereich Personal, einem Direktionsmitglied einer ausländischen Einrichtung für Kinderbetreuung, dem Direktor einer französischsprachigen Hochschule im Bereich Management und einer ausländischen Arbeitspsychologin im Bereich Auswahl von Führungskräften.
Die Regierung sei in der Jury gar nicht vertreten gewesen, weder durch einen Minister noch durch einen Kabinettsmitarbeiter.
Die Regierung teile die Meinung von Vivant, dass das Parteibuch eines Kandidaten für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst keine Rolle spielen dürfe. Entscheidend seien Eignung, Kompetenz und Motivation. „Es darf keinen ‚Klüngel‘ geben“, heißt es.
Umgekehrt dürfe die Parteizugehörigkeit natürlich auch kein Ausschlusskriterium sein. Die Tatsache, dass ein Bewerber einer bestimmten Partei angehöre, disqualifiziere ihn nicht automatisch für einen Beruf. Hätte sich ein Mitglied von Vivant auf diese Stelle beworben und die Prüfung als Erstklassierter bestanden, wäre es selbstverständlich bezeichnet worden. Auch in der Opposition habe es immer wieder Abgeordnete gegeben, die leitende Aufgaben in öffentlichen Einrichtungen wahrgenommen hätten. Die Tatsache, parteilos oder Mitglied einer Mehrheits- oder Oppositionspartei zu sein, sei bei der Vergabe einer Arbeitsstelle ohne Bedeutung.
Wichtig sei dabei sicherzustellen, dass die Unvereinbarkeitsregeln strikt eingehalten würden, um Interessenskonflikte zu vermeiden. So dürfe Matthias Zimmermann zum Beispiel in dieser Funktion nicht für das Parlament der DG kandidieren, heißt es abschließend. (red/kupo)

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