Hintergrund ist ein möglicher Verstoß des CSP-Vorstandes gegen die Parteistatuten und eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Jolyn Huppertz. Worum geht es? Der CSP-Vorstand hatte im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung entschieden, Huppertz nicht mehr für die PDG-Liste bei den nächsten Gemeinschaftswahlen am 9. Juni 2024 zu berücksichtigen. Daraufhin hatte die Abgeordnete die Fraktion verlassen, gleichzeitig aber angekündigt, PDG-Mitglied bleiben zu wollen.
Huppertz wird durch den Eupener Rechtsanwalt Thomas Seifert vertreten. „Im Zusammenhang mit der außerordentlichen Vorstandssitzung der CSP Ostbelgien, die kürzlich stattgefunden hat, kam es zu einer Reihe von Verstößen gegen die Parteistatuten zum Nachteil meiner Mandantin und in der Folge bei der medialen Auseinandersetzung auch noch zu nachhaltigen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Frau Huppertz”, schreibt der Anwalt der CSP-Fraktion. So seien gemäß den Statuten der CSP Ostbelgien außerordentliche Vorstandssitzungen „nicht explizit vorgesehen“: „Die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung ohne entsprechende Bestimmungen könnte daher gegen die Satzung verstoßen haben”, so der Rechtsbeistand. Zudem müsse gemäß den geltenden Vorschriften „eine angemessene Einladungsfrist für Vorstandssitzungen eingehalten werden, um allen Beteiligten ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. In diesem Fall wurde die Sitzung lediglich vier Tage im voraus angekündigt, und das genaue Datum wurde erst einen Tag vor der Sitzung mitgeteilt”, heißt es in dem Schreiben.
Das ist nicht alles: Während der außerordentlichen Vorstandssitzung sei offenbar über eine Kandidatin nicht geheim abgestimmt worden, obwohl dies gemäß den Statuten vorgeschrieben sei. „Darüber hinaus wurde eine Abstimmung durchgeführt, die nicht auf der Tagesordnung stand. Zudem wurde nicht geprüft, wer stimmberechtigt ist. All drei Vorgänge sind rechtswidrig und nicht konform mit dem demokratischen Prinzip. Die Durchführung einer satzungsmäßig nicht vorgesehenen außerordentlichen Vorstandssitzung anstelle eines Parteitags verstoße grundsätzlich gegen die Bestimmungen der Statuten, wonach der Parteitag aus allen Mitgliedern der Partei zusammengesetzt sein sollte und die Versammlungen allen interessierten Bürgern offenstehen sollten. „Durch die Beschränkung der Teilnahme auf den Vorstand wurde gegen diese Grundsätze, welche dem Prozess der demokratischen Willensbildung dienen, verstoßen. Diese Verstöße gegen die Statuten haben zu einem Mangel an Transparenz, Fairness und Einhaltung der internen Demokratieprinzipien geführt.“
Thomas Seifert fordert dazu auf, „die fehlerhafte Beschlussfassung” in der „rechtswidrigen” Vorstandssitzung bis spätestens Ende Juli für nichtig zu erklären und dies „bis dahin auch öffentlich zu kommunizieren, anderenfalls deren förmliche Anfechtung vor den zuständigen Organen, gegebenenfalls auch vor Gericht, vorbehalten bleibt“. Die genannten Verstöße gegen die Statuten der Partei hätten nicht nur die internen demokratischen Prinzipien und die Transparenz beeinträchtigt, sondern auch das Ansehen und die Reputation seiner Mandantin in der Öffentlichkeit geschädigt. „Ein solcher reputativer Schaden kann erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben meiner Mandantin haben.“
In den Medien, insbesondere der Tagespresse, habe die CSP die Angelegenheit so dargestellt, „als sei die besagte Beschlussfassung verschiedenen Vertrauensbrüchen meiner Mandantin geschuldet, ohne jedoch auch nur im Ansatz mitzuteilen, worin diese angeblichen Vertrauensbrüche meiner Mandantin bestehen sollen”, so der Anwalt. „Wegen der fehlenden Darstellung des Sachzusammenhangs der meiner Mandantin vorgeworfenen Vertrauensbrüche stellt Ihr mediales Vorgehen zum Nachteil einer Mandantin eine selbst im politischen Meinungskampf, welcher Spielräume lässt, eine verbotene reine Schmähkritik dar. Frau Huppertz ist nicht bereit, eine solche hinzunehmen.”
Die CSP wird aufgefordert, bis Ende Juli eine rechtsverbindlich unterzeichnete schriftliche Unterlassungsverpflichtungserklärung vorzulegen, in der sinngemäß folgendes festgehalten sei: „CSP Ostbelgien, vertreten durch den Vorstand, verpflichtet sich gegenüber Frau Jolyn Huppertz, es künftig zu unterlassen, gegenüber jedwedem Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, Frau Jolyn Huppertz habe gegenüber CSP Ostbelgien einen oder mehrere Vertrauensbrüche begangen, ohne gleichzeitig diese Vertrauensbrüche im Einzelnen zu benennen, sowie für jeden einzelnen Verstoß gegen diese Verpflichtung an Frau Jolyn Huppertz eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Streitfalle durch das zuständige Gericht bestimmt werden soll.“ Der Rechtsanwalt weiter: „Sollte mir eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht rechtzeitig vorliegen, so müsste ich meiner Mandantin zur Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe raten.“ (sc)

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