Englisch als dritte Verwaltungssprache? - Open VLD will in Brüssel eine Reform

<p>Sven Gatz</p>
Sven Gatz | Foto: belga

Brüssel ist in den Augen von Sven Gatz, seines Zeichens flämischer Minister für Kultur, Medien, Jugend und eben Brüssel, ein kosmopolitischer Ort geworden, und der benötige eine Frischzellenkur – zumindest was die Verwaltung angeht.

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Kommentare

  • So schlecht oder unwillig wie die dritte Amtsprache in Belgien respektiert wird,rutscht die Englische schnell auf den dritten Platz und keiner wird was machen.

  • ... es soll wohl heißen, Englisch als vierte Amtssprache... oder

  • Wie engstirnig die belgische Sprachpolitik ist, wurde letztens wieder deutlich, als die flämische Straßenbauverwaltung in Antwerpen begann, auf Verkehrsschildern statt der niederländischen die ursprüngliche Ortsbezeichnung zu verwenden, also Liège statt Luik.
    Postwendend kam eine Reaktion. Die flämische Verkehrsministerin Peeters (Open VLD, eben der Partei von Sven Gatz) forderte die Verwaltung auf, diese an sich logische Initiative „umgehend“ rückgängig zu machen, da sie der Sprachgesetzgebung widerspreche.

    Was den Sprachgebrauch in den Verwaltungen der Brüsseler Region betrifft, so gibt es da nur zwei Amtssprachen: Französisch und Niederländisch. Die deutsche Sprache hat da keinerlei offiziellen Status, ebenso wenig wie die arabische oder eine der anderen über hundert Sprachen, die dort gesprochen werden.
    Und auch die englische Sprache wird nur für eine gewisse Hilfe sorgen können, als lingua franca etwa auf Hinweistafeln oder, wie im Artikel erwähnt, als Erläuterung zum Beispiel auf gewissen Formularen.

    Was die „unwillige“ Respektierung der deutschen Sprache betrifft, so hat Herr Reip recht, was die Organe des Bundesstaates betrifft. Nach dem Urteil über die Reuzegomers wurde der „Conseil Supérieur de Justice“ oder „Hoge Raad van Justitie“ erwähnt.
    Eine Instanz, die alle Bürger, also auch die Deutschsprachigen anrufen können. Dessen Webportal gibt es aber nur auf Französisch und Niederländisch…

  • Interessante Anmerkung über den Hohen Justizrat (offizielle Übersetzung), Herr Schleck, der Kern des Problems liegt erstaunlicherweise sogar in der Verfassung Belgiens - in Artikel 151, §2, 2. Absatz steht: "Der Hohe Justizrat setzt sich aus einem französischsprachigen und einem niederländischsprachigen Kollegium zusammen." Punkt. Keine Rede von deutschsprachigen Mitgliedern...

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