Nationales Zugangsverbot für Freizeitgebiete: CD&V legt angepassten Vorschlag vor

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Franky Demon (CD&V) setzt sich für ein nationales Zugangsverbot für Erholungsgebiete ein. | Foto: belga

Regelmäßig benehmen sich Besucher von Erholungsgebieten daneben. In der Provinz Ostflandern müssen Besucher ab dem 1. Juni daher ihren Personalausweis vorzeigen, und wer sich nicht an die Regeln hält, dem wird in der gesamten Provinz der Zutritt verweigert.

Das hindert die Störenfriede jedoch nicht daran, in anderen Landesteilen ihr Unwesen zu treiben. CD&V hat daher bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein nationales Zutrittsverbot vorgelegt, allerdings erwies sich die rechtliche Grundlage als zu schwach.

„Uns wurde geraten, uns auf die bestehende Gesetzgebung zu stützen“, sagt der Kammerabgeordnete Franky Demon (CD&V). „Deshalb haben wir diesmal das Fußballgesetz als Grundlage genommen.“

Das Fußballgesetz sieht die Möglichkeit eines nationalen Stadionverbots vor. Das soll nun auf die Freizeitbereiche übertragen werden. (belga/sue)

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