Das föderale Institut für Menschenrechte (FIRM) und die Anlaufstelle zur Bekämpfung von Armut, Existenzunsicherheit und sozialer Ausgrenzung heben in einem am Donnerstag vorgelegten Bericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrech
„Ein Bettelverbot ist in keinem Fall zulässig“
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