Insgesamt waren 14 Klagen eingereicht worden, weil die Gesetzgebung gegen die Kompetenzverteilung, die persönliche Freiheit, die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, die kulturelle und soziale Entfaltung oder die Versammlungs
Verfassungsgericht: „CST nicht diskriminierend für Ungeimpfte“
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