CST-Verlängerung war in der Wallonie nicht gerechtfertigt

<p>Die von der Wallonischen Region beschlossene Verlängerung des Gebrauchs des CST im Januar 2022 war in keinster Weise gerechtfertigt, urteilt der Richter beim Lütticher Appellationshof.</p>
Die von der Wallonischen Region beschlossene Verlängerung des Gebrauchs des CST im Januar 2022 war in keinster Weise gerechtfertigt, urteilt der Richter beim Lütticher Appellationshof. | Foto: belga

Die Vereinigung „Notre bon droit“, die die Klage gegen die Wallonische Region eingereicht hatte, zeigte sich nach der Urteilsverkündung jedenfalls erfreut.

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Kommentare

  • .. wären wir jetzt in den USA würden Sammelklagen zusammen gestellt und dem Staat, der wir ja selber sind, zur Kasse gebeten..

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