Seit dem 20. November 2022 können Arbeitnehmer beantragen, ihre Vollzeitarbeitswoche unter Beibehaltung ihres Gehalts an vier statt an fünf Tagen zu leisten. Dieses Konzept, das von der Regierung im Rahmen ihres Beschäftigungsdeals erdacht wurde, um Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, findet jedoch (noch?) keinen Anklang. „Ein Flop“, urteilt die Zeitung „L’Echo“.
Foto: dpa
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