Bezahlen, statt vor Gericht zu erscheinen: Das ist das Prinzip des „erweiterten Gesetzes zur Vergleichsregelung“.
Freikauf von Gerichtsverfahren künftig nicht mehr im Verborgenen
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Bezahlen, statt vor Gericht zu erscheinen: Das ist das Prinzip des „erweiterten Gesetzes zur Vergleichsregelung“.
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