Ein Anwalt hatte damals den Kassationsgerichtshof angerufen, weil ihm die Richter bei einer Anhörung in Gent zur Verlängerung der Untersuchungshaft eines Angeklagten „nur“ zehn Minuten Zeit für sein Plädoyer gegeben hatten.
Anwälte dürfen in Belgien nicht „unbegrenzt“ plädieren
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