Im Februar hatte die Kammer den diesbezüglichen Gesetzentwurf verabschiedet.
Der Solidaritätsbeitrag ist ein progressiver Sozialabzug vom Bruttobetrag der Renten und anderer Zusatzleistungen. Es wurde 1994 von der Regierung Dehaene eingeführt, als ein umfassender Sparplan Belgien auf den Beitritt zum Euro vorbereiten sollte. Dieser Abzug variiert zwischen 0 und 2 Prozent, je nach Höhe des Gesamtbruttobetrags und des Rentnerstatuts (Familie zulasten oder nicht). (belga)
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