Jeder fest angestellte Mitarbeiter, der im frühestmöglichen Pensionsalter in den Ruhestand gehe, erhalte Zusatzzahlungen in Höhe von vier Bruttomonatsgehältern, schreibt das Blatt auf Basis interner Parlamentsdokumente.
Skandal um Zuweisungen in der Kammer weitet sich aus
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