Pflegesektor für Abschaffung von Mundmasken

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In den Kliniken des Landes gilt nach wie vor Maskenpflicht. | Illustrationsbild: dpa

Seit dem 4. Mai 2020 ist das Tragen eines Mundschutzes in Krankenhäusern Pflicht. Welchen Arzt man konsultiert oder welche Station man besucht, spielt dabei keine Rolle.

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