Generalabsage für die Jugend- und Reservefußballer

<p>Generalabsage für die Jugend- und Reservefußballer</p>
Illustration: GE-Archiv

Das Spielverbot gilt vom 10. bis zum 12. März. Lediglich Freundschaftsspiele auf Kunstrasen seien erlaubt.

Für die Seniorenmannschaften (Herren und Damen) gibt es keine Generalabsage. (tf)

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