Bis zum 1. April müssen belgische Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten Vereinbarungen hinsichtlich eines Rechts auf Unerreichbarkeit getroffen haben. Dies muss vertraglich geregelt oder in der Arbeitsordnung festgelegt werden.
Viele Unternehmen hinken beim Recht auf Unerreichbarkeit ihres Personals hinterher
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