Viele Unternehmen hinken beim Recht auf Unerreichbarkeit ihres Personals hinterher

<p>Viele Unternehmen hinken beim Recht auf Unerreichbarkeit ihres Personals hinterher</p>
Illustrationsfoto: picture alliance/dpa

Bis zum 1. April müssen belgische Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten Vereinbarungen hinsichtlich eines Rechts auf Unerreichbarkeit getroffen haben. Dies muss vertraglich geregelt oder in der Arbeitsordnung festgelegt werden.

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