Der ganze Fall dreht sich um sogenannte kombinierte Aufenthaltsgenehmigungen. Für diese Genehmigungen lässt ein Arbeitgeber in unserem Land Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Belgien kommen, um zum Beispiel Engpässe zu überbrücken.
De Moor äußert sich zu möglichem Visumbetrug
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