Wer jugendgefährdende Inhalte im belgischen Netz publik macht, kann sich strafbar machen. Anbieter von Pornoseiten beispielsweise, müssen gewährleisten, dass ihre Besucher nicht minderjährig sind.
Staatssekretär Michel sagt dem Pornokonsum von Minderjährigen den Kampf an
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren