Gesetzliches Zusammenwohnen nicht mehr automatisch durch Heirat mit anderer Person beendet

<p>Gesetzliches Zusammenwohnen nicht mehr automatisch durch Heirat mit anderer Person beendet</p>

Gesetzliches Zusammenwohnen wird heute nur noch durch den Tod eines der Partner, durch einseitige oder gemeinsame Beendigung oder durch Heirat eines der Partner mit einer anderen Person aufgelöst.

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