Feuerversicherung, Aussetzung der Mietindexierung und Geringere Erwerbskosten: Im Rahmen unserer Artikelserie über die Neuerungen im Jahr 2023 geht es heute um die Änderungen im Immobilienbereich.
Ein altes Wohnhaus wird abgerissen: Für Abriss- und Wiederaufbauarbeiten gilt ein MwSt.-Satz von 6 %.
| Foto: dpa
1. Geringere Erwerbskosten
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