Was sich 2023 im Immobilienbereich ändert

<p>Ein altes Wohnhaus wird abgerissen: Für Abriss- und Wiederaufbauarbeiten gilt ein MwSt.-Satz von 6 %.</p>
Ein altes Wohnhaus wird abgerissen: Für Abriss- und Wiederaufbauarbeiten gilt ein MwSt.-Satz von 6 %. | Foto: dpa

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Geringere Erwerbskosten

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