Programmdekret ändert vieles in zahlreichen Bereichen

<p>Blick auf das Eupener Krankenhaus Foto: David Hagemann</p>
Blick auf das Eupener Krankenhaus Foto: David Hagemann

Zahlreiche Artikel umfasst das neue Programmdekret, plus sechs Abänderungsvorschläge. Praktisch in allen Bereichen werde etwas verändert. Ein Überblick:

Im Gesundheits- und Sozialbereich wird ab jetzt unter anderem eine unbefristete Anerkennung der Krankenhäuser und Krankenhausdienste gewährt.

Im Kulturbereich wurde insbesondere auf die Reduzierung der quantitativen Kriterien um ein Drittel für die professionellen Kulturträger hingewiesen. Warum macht man das? Weil diese die quantitativen Kriterien wie Besucherzahlen auch im aktuellen Jahr noch nicht ganz erreichen.

Im Jugendbereich wird neben der Anpassung von Fristen und dem Mindestalter für die Zulassung zur Grundausbildung der Animatorenausbildung dem Jugendbüro eine feste Vertretung in der Generalversammlung des Jugendrats zugesprochen.

In der Erwachsenenbildung sollen größere Einrichtungen, die gewisse Kriterien erfüllen, künftig eine Zusatzpauschale erhalten, damit sie ihre im Vergleich zu den kleineren Einrichtungen höheren Funktions- und Personalkosten decken können.

Im Sportdekret wird unter anderem die Förderung im Rahmen von internationalen Schulmeisterschaften an den Dachverband LOS übertragen. Zudem wird das Dekret über das Statut der Sportschützen in Kohärenz mit der föderalen Regelung über kommerziell frei verkäufliche Waffen und der Regelungen in den anderen Gemeinschaften Belgiens angepasst und verdeutlicht, dass das Dekret für das Sportschießen allgemein gilt.

Im Mediendekret wird die rechtliche Grundlage eingefügt, um das Projekt des Glasfaserausbaus umzusetzen, über das bei der Haushaltsdebatte gesprochen wurde.

Auf Antrag eines freien Trägers sollen im Unterrichtswesen die Normen für das Amt des Unterdirektors abgesenkt werden. Des Weiteren wird festgelegt, dass erstankommende Schüler (EAS) auch im laufenden Schuljahr nicht über ein entsprechendes Formular eingeschrieben werden müssen, sondern dass wie im vergangenen Schuljahr eine Excel-Liste ausreicht. Außerdem soll ein Lehrer schon ab einer Abwesenheit von fünf Arbeitstagen ersetzt werden können. Hintergrund ist die Isolationsdauer von sieben Tagen, also insgesamt fünf Arbeitstagen, bei einer Corona-Infektion, erklärte der Berichterstatter dazu.

Schließlich wird in der Kinderbetreuung das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) die Betreuung und Begleitung von selbstständigen Tagesmüttern ein Jahr früher als geplant von Kaleido übernehmen.

Im Beschäftigungsbereich wird die Gesetzgebung in Bezug auf die lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA) reformiert. Jeder beim Arbeitsamt eingetragene Arbeitsuchende, der Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt hat, kann in Zukunft über das LBA-System beschäftigt werden.

Bei den Dekretanpassungen im Bereich der lokalen Behörden ist vor allem die Erhöhung der Wegedotation auf 3 Millionen Euro für das Jahr 2023 zu nennen. Zudem wird das Inkrafttreten der neuen Haushalts- und Buchführungsbestimmungen der Gemeinden auf den 1. Januar 2029 verschoben. Auch darüber war bereits bei der Haushaltsdebatte eingehend diskutiert worden.

Das Tourismusdekret wird angepasst: So müssen beispielsweise Markenkontaktpunkte während aller belgischen Schulferienperioden sonntags geöffnet sein und es wird eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren für die Einstufung touristischer Unterkünfte eingeführt.

Per Abänderungsvorschläge wurden ein Abschnitt und ein Artikel zum Wohnungswesen in den Dekretvorschlag eingefügt, durch den die Indexierung der Mieten an die Energieklasse der betroffenen Wohnungen gekoppelt wird. Ähnlich wie bereits während der Coronakrise sollen zudem Räumungen von Mietwohnungen nun erneut im Zeitraum zwischen dem 21. Dezember 2022 und dem 20. März 2023 ausgesetzt werden – diesmal, um die Auswirkungen der Inflations- und Energiekrise abzumildern, hieß es im Rahmen der Berichterstattung zum Dekret.

Die Nutzungsmöglichkeit des Beteiligungs- und Finanzierungsfonds im Bereich Finanzen wird auf die Gemeinden erweitert wird, um ihnen Liquiditätsvorschüsse gewähren zu können. Festgehalten wird mit dem neuen Programmdekret ebenfalls, dass – unter bestimmten Bedingungen – digitale Scans analoger Verwaltungsdokumente als gleichwertig betrachtet werden können, sodass es möglich wird, die analogen Dokumente zu vernichten. In einem Abänderungsvorschlag wird präzisiert, dass die Regierung den betroffenen Behörden für die entsprechende Vorgehensweise eine Musterregelung zur Verfügung stellt. Mit einigen Ausnahmen tritt das Dekret Anfang 2023 in Kraft. (sc)

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