Bei dieser Art des gemeinschaftlichen Wohnens sind die Gebäude in große Gemeinschaftsräume (wie Wohnzimmer, Küche oder Arbeitsbereiche) und luxuriöse Privatzimmer unterteilt, die teilweise zu hohen Preisen vermietet werden.
„Co-Living“ wird nun auch besteuert: Die Stadt Brüssel verabschiedet neue Abgabe
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