Beteiligen können sich kleinere und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter des produzierenden Gewerbes. Ihnen zahlt der Staat maximal 150 000 Euro, wenn sie die Wochenarbeitszeit für je nach Größe des Unternehmens 25 bis 30 Prozent der Belegschaft um mindestens zehn Prozent kürzen. Zugleich müssen die beteiligten Unternehmen im ersten Jahr des Versuchs organisatorische Verbesserungen der Arbeitsabläufe nachweisen, mit dem Ziel die Produktivität zu erhöhen und damit die höheren Lohnkosten pro Arbeitsstunde zu kompensieren. Den Unternehmen bleibt es freigestellt, ob sie die tägliche Arbeitszeit reduzieren oder eine Vier-Tage-Woche einführen. (dpa/ag)

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