Aktionsplan gegen sexuelle Gewalt: Die Kammer macht mobil

<p>Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung gilt als Straftat.</p>
Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung gilt als Straftat. | Foto: dpa

Allein im Jahr 2019 wurden mehr als 400 sexuelle Übergriffe gemeldet. In Wirklichkeit dürfte es zu weitaus mehr Übergriffen gekommen sein, da erfahrungsgemäß rund 90 % der Opfer keine Anzeige erstatten.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment