Höhere Einkommensgrenze für Witwer und Witwen mit Kindern

<p>Stirbt der Ehepartner, haben Hinterbliebene gegebenenfalls Anspruch auf eine Rente.</p>
Stirbt der Ehepartner, haben Hinterbliebene gegebenenfalls Anspruch auf eine Rente. | Foto: dpa

Derzeit dürfen Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern maximal 25.127 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Die Grenze wird nun um 5.000 Euro pro Jahr und unterhaltsberechtigtem Kind angehoben.

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