Derzeit dürfen Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern maximal 25.127 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Die Grenze wird nun um 5.000 Euro pro Jahr und unterhaltsberechtigtem Kind angehoben.
Höhere Einkommensgrenze für Witwer und Witwen mit Kindern
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren