Derzeit dürfen Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern maximal 25.127 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Die Grenze wird nun um 5.000 Euro pro Jahr und unterhaltsberechtigtem Kind angehoben.
Höhere Einkommensgrenze für Witwer und Witwen mit Kindern
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab
9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren