Der Gesetzentwurf, der noch von der Kammer gebilligt werden muss, bestätigt (rückwirkend) die 34 Tage Telearbeit, auf die Grenzgänger seit dem 1. Januar 2022 Anspruch haben, während sie weiterhin im Großherzogtum besteuert werden.
Föderalregierung bestätigt 34 Tage Telearbeit für Grenzgänger in Luxemburg
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