Firmenchef Roland Jost hatte sich im Rahmen des seit 2017 anhängigen Gerichtsverfahrens mit der Staatsanwaltschaft auf einen doppelten Vergleich geeinigt.
Strafgericht Lüttich lehnt Vergleich in der Akte Jost ab
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Firmenchef Roland Jost hatte sich im Rahmen des seit 2017 anhängigen Gerichtsverfahrens mit der Staatsanwaltschaft auf einen doppelten Vergleich geeinigt.
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