Dieser Vertrag existierte nur in zwei Exemplaren in schöner Federschrift, in denen die gegenseitigen Verpflichtungen des Gebers, des „Unabhängigen Staates Kongo“ (Eigentum von Leopold II.) und der belgischen Regierung, vertreten durch die damalige
Kongo-Vertrag von 1907: Historisches Dokument öffentlich ausgestellt
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