Die beiden Teenager hatten wiederholt an die Tür des Niederländers geklopft und seine Nachtruhe vor dem Rennen gestört. Der Fall sollte eigentlich am Dienstag verhandelt werden, wurde auf Bitten des Verteidigers jedoch vorgezogen. Der Richter urteilte, van der Poel habe das Gesetz in die eigenen Hände genommen. Es sei ratsamer gewesen, den Sicherheitsdienst des Hotels zu rufen. Gegen die Geldstrafe legte der Verteidiger umgehend Einspruch ein. Van der Poel kann unabhängig davon die Heimreise antreten.
Nach der Auseinandersetzung war van der Poel von der Polizei in Gewahrsam genommen worden und hatte den größten Teil der Nacht vor dem WM-Rennen auf der Wache verbracht. Der Mitfavorit ging noch an den Start, stieg jedoch nach einer Stunde vom Rad.
Nach einem Bericht von „Sporza“ habe nicht nur das Image von van der Poel unter dem Vorfall gelitten, sondern auch das des Hotels. Die Online-Bewertung soll drastisch gesunken sein, weil Fans des Rad-Stars vermehrt negative Kommentare und Wertungen hinterlassen haben sollen. (dpa/calü)

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