Nur drei der Angeklagten blieben jedoch für die Vorverhandlung, sechs entschieden sich dazu, in ihre Zellen zurückzukehren - auch Salah Abdeslam, der als Hauptangeklagter bereits in den Pariser Terrorismus-Prozessen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Der zehnte Angeklagte gilt als vermisst. Es wird vermutet, dass er in Syrien gestorben ist.
Bei der Vorverhandlung sollten vor allem die Zeugenliste festgelegt und weitere technische Details des Prozesses geklärt werden. Am 10. Oktober sollen dann die zwölf Geschworenen ausgewählt werden, bevor zum Start der Sachverhandlung am 13. Oktober die Anklage verlesen wird.
Am Morgen des 22. März 2016 explodierten insgesamt drei Bomben in der belgischen Hauptstadt - zwei am Flughafen Zaventem und eine in der U-Bahnstation Maelbeek in der Nähe der EU-Institutionen. 32 Menschen kamen ums Leben. Zusätzlich starben drei islamistische Attentäter. Mehrere hundert Menschen wurden teils schwer verletzt. (dpa/jod)

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