Verkehr durch Kirmesfeiern in Raeren, Hauset und Eynatten beeinträchtigt

<p>Verkehr durch Kirmesfeiern in Raeren, Hauset und Eynatten beeinträchtigt</p>
Illustrationsfoto: belga

Anlässlich der Raerener Kirmes werden die Fahrgeschäfte ab Donnerstag, 18. August (Abstellen der Gefährte), erwartet. In der Zeit vom Aufbau der Kirmes, ab dem 18. August, bis zum Abbau am 24. August, nachmittags, gelten folgende Verkehrsregelungen:

Durchfahrverbot in beide Richtungen: In der Hauptstraße: ab Kreuzung Burgstraße bis Nr. 70; die Umleitung erfolgt über Neustraße, Neudorfer Straße, Schulstraße, Hochstraße und umgekehrt. Ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten der Kirmes wird den Anliegern des gesperrten Bereichs und der Siedlung Titfeld die Zufahrt von der Kreuzung Burgstraße bis Haus Nr. 71 (Apotheke) und von der Kreuzung Hochstraße bis zur Kreuzung Titfeld erlaubt.

Durchfahrverbot in der angegebenen Fahrtrichtung: In der Bachstraße, ab Kreuzung Neudorfer Straße bis Haus Nr. 45, in Fahrtrichtung Neustraße.

Die Linienbusse der TEC können die üblichen Haltestellen in der Hauptstraße in diesem Zeitraum nicht wie gewohnt anfahren.

Die Zufahrt für die Rettungsdienste bleibt gewährleistet.

Hauseter Kirmes (26. bis 29. August)

Anlässlich der Hauseter Kirmes wird auf dem Parkplatz vor der Mehrzweckhalle Hauset das Halten und Parken von Fahrzeugen ab Dienstag, 23. August, untersagt. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Schausteller und Standinhaber sowie Materialanlieferungen für den Kirmesbetrieb. Ab Mittwoch, 24. August, wird der Platz teilweise gesperrt, damit die Aufbauarbeiten reibungslos erfolgen können. Die Maßnahme endet nach dem Abschluss der Abbau- und Aufräumarbeiten auf dem Platz am Dienstag, 30. August, im Laufe des Nachmittags.



Eynattener Kirmes (31. August bis 7. September)

Anlässlich der Eynattener Kirmes wird das Halten und Parken in der Louisenstraße ab Dienstag, 30. August, ab 8 Uhr, untersagt. Zum Aufbau der Fahrgeschäfte und für die Materialanlieferungen erfolgt eine Sperrung der Louisenstraße für den Durchgangsverkehr ab Mittwoch, 31. August, bis Mittwoch, 7. September, einschließlich (bis Ende der Aufräumarbeiten). Die Umleitung erfolgt über Aachener Straße/Lichtenbuscher Straße und umgekehrt. Ausgenommen sind die Anlieger in der Zeit außerhalb des Kirmesbetriebs. Den Linienbussen ist für die Dauer der Sperrung das Befahren der Höveler Gasse erlaubt. In der Höveler Gasse wird das Halten und Parken von Fahrzeugen beidseitig verboten, um die Durchfahrt der Linienbusse zu gewährleisten. (red/hegen)

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