Lehrlinge erhalten seit 1. Juli höhere Mindestentschädigung

<p>Lehrlinge erhalten seit 1. Juli höhere Mindestentschädigung</p>
Illustrationsfoto: imago/photothek

Im Oktober 2020 habe eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Instituts für Aus- und Weiterbildung (IAWM), dessen Verwaltungsrat und Vertretern aller Sektoren der Regierung einen gemeinsamen Vorschlag zur Erhöhung der monatlichen Mindestentschädigung für Lehrlinge unterbreitet. Im Auftrag der Bildungsministerin seien im Anschluss die Meinungen aller relevanten Akteure zum Vorhaben eingeholt worden. Diese seien durchweg positiv ausgefallen, heißt es weiter.

„Vonseiten der Jugendlichen habe ich den Wunsch nach einer finanziellen Aufwertung in den vergangenen Monaten immer wieder gehört und genau wie die Akteure, die im Oktober 2020 an mich herangetreten sind, befürworte ich diese Maßnahme“, so Lydia Klinkenberg in einem Kommuniqué. „Der Zeitpunkt, zu dem uns der Vorschlag erreichte, war – mitten in der Corona-Pandemie – jedoch ungünstig. Wir wollten die Ausbildungsbetriebe nicht zusätzlich finanziell belasten. Daher habe ich dem IAWM die Erhöhung für das Ausbildungsjahr 2022-2023 zugesagt. Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, die Dekretanpassungen fristgerecht vorzunehmen und die Erhöhung der Mindestentschädigung pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahres zu ermöglichen.“

Weiter ergänzte die Bildungsministerin: „Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass wir von einer Mindestentschädigung sprechen. Viele ostbelgische Ausbildungsbetriebe zahlen ihren Lehrlingen bereits jetzt deutlich mehr als das, was im Erlass vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die Jugendlichen, die bereits mehr erhalten, von der Erhöhung erst einmal nichts merken werden. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die Anhebung der Mindestentschädigung einen spürbaren Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der dualen mittelständischen Ausbildung leisten wird.“

Die Erhöhung der Mindestentschädigungen erstreckt sich über die drei Lehrjahre. Diese gestalten sich wie folgt:

Erstes Lehrjahr: im ersten Halbjahr (1. Juli bis 31. Dezember) von 241,82 auf 350 Euro und im zweiten Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni) von 241,82 auf 400 Euro.

Zweites Lehrjahr: im ersten Halbjahr von 295,59 auf 450 Euro und im zweiten Halbjahr von 429,69 auf 600 Euro.

Drittes Lehrjahr: im ersten Halbjahr von 503,85 auf 650 Euro und im zweiten Halbjahr von 549,53 auf 700 Euro.

Auch die Mindestentschädigung für Lehrlinge, die die Kurse in angewandter Betriebslehre im Stadium der Lehre bestanden haben, wird erhöht.

Erstes Lehrjahr: im erstes Halbjahr von 241,82 auf 350 Euro und im zweiten Halbjahr von 241,82 Euro auf 400 Euro.

Zweites Lehrjahr: von 549,53 auf 600 Euro.

Drittes Lehrjahr: von 549,53 auf 700 Euro. (red/svm)

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