Die europäische „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ garantiert einerseits Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, die Verstöße gegen EU-Recht melden wollen, mehr Schutz und verpflichtet andererseits ö
Wer Missstände im Betrieb meldet, wird besser geschützt
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