Wer Missstände im Betrieb meldet, wird besser geschützt
Whistleblower-Regelung
Lesedauer: 3 min
Die Föderalregierung hat am Freitag in zweiter Lesung der sogenannten Whistleblower-Regelung in der Privatwirtschaft zugestimmt. Dies bedeutet, dass ein Teil der europäischen Richtlinie von 2019 über Whistleblower in belgisches Recht umgesetzt werden wird. Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne (PS) betont, dass der Schutz in Belgien weiter geht als die EU vorschreibt.
Alarmschlagen mit der Trillerpfeife: Wer bislang auf gravierende Probleme im Betrieb hinweist, riskiert seinen Job, denn gesetzlicher Schutz für Whistleblower existiert so gut wie nicht.
| Illustration: imago
Die europäische „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ garantiert einerseits Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, die Verstöße gegen EU-Recht melden wollen, mehr Schutz und verpflichtet andererseits ö
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren