Mann darf vorerst nicht im Lager Elsenborn arbeiten

<p>Mann darf vorerst nicht im Lager Elsenborn arbeiten</p>

Die Zeitung „L’Avenir“ listet mehrere Straftaten auf, die der Wallone zwischen 2004 und 2011 begangen hat: öffentliche Trunkenheit, unbewaffnete Rebellion, Beleidigung, verbale Drohungen, innerfamiliäre Gewalt und mutmaßliche Scheinehe. Hinzu kommen Verurteilungen vor mehreren Polizeigerichten im ganzen Land.

Um als Wachmann im Lager Elsenborn arbeiten zu dürfen, muss der Mann über einen Waffenschein verfügen. Der Prokurator des Königs gab ein negatives Gutachten hab, das Innenministerium ebenso. Der Grund? Die Sicherheitsüberprüfung läuft noch und das Ergebnis steht noch aus.

Der Mann forderte vor dem Staatsrat die Aussetzung der Entscheidung. Die Klage wurde allerdings abgelehnt. Ihm bleibt jetzt nichts anderes übrig, als auf das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung zu warten.

Zur Erinnerung: Seit Jahresbeginn übernimmt eine externe Dienstleistungsfirma die Wache im Lager Elsenborn. (ab)

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