30 Jahre vor der Legalisierung von Abtreibung in Belgien (1990) ließen Regierung und Staatsanwaltschaft bereits eine Ausnahme zum damals geltenden Verbot zu: Belgische Frauen, die nach der kongolesischen Unabhängigkeit in ihre Heimat zurückkehrten, durften straffrei abtreiben. Dies berichtet die flämische Zeitung „De Morgen“ auf Grundlage von Archivdokumenten.
Eine Aufnahme vom 9. Juli 1960: Belgische Frauen und Kinder, die aus dem Kongo geflüchtet sind, sind auf dem Brüsseler Flughafen gelandet.
| Foto: belga
Diese Dokumente belegen, wie der belgische Staat im Juli 1960 unter größter Geheimhaltung Frauen, die aus der ehemaligen Kolonie zurückkehrten und mit einem sogenannten „Métis“, einem Kind eines afrikanischen Vaters, schwanger waren, die Abtreibun
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