Der tragische Unfall liegt bereits vier Jahre zurück. In der
Der Fluchtfahrer muss sich nur wegen Alkohols am Steuer und anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.
Die Ratskammer hatte im März entschieden, die Anklage wegen fahrlässigen Totschlags, fahrlässiger Körperverletzung und Rebellion fallenzulassen. Darauf hatte die Diekircher Staatsanwaltschaft zuvor abgezielt.
Den Tatbestand des Alkohols am Steuer hatte der Mann eingeräumt.
Der Hauptangeklagte ist ein Polizist, der den zweiten Wagen fuhr.
Anders sieht es für einen damals 39-jährigen Polizisten aus, der das zweite Fahrzeug fuhr. Er ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. (ab)
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