Lausdorn-Prozess beginnt am 4. Juli

Der tragische Unfall liegt bereits vier Jahre zurück. In der Nacht zum 18. April 2018 kam es zu einer Verfolgungsjagd mit der Polizei. Ein damals 37-Jähriger entzog sich einer Polizeikontrolle und versteckte sich mit seinem Pkw. Bei der Suchaktion kollidierten zwei Polizeifahrzeuge auf Höhe von Lausdorn, zwischen Weiswampach und Heinerscheid. Ein 39-jähriger Beamte kam ums Leben, seine Beifahrerin wurde schwer verletzt.

Der Fluchtfahrer muss sich nur wegen Alkohols am Steuer und anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten.

Die Ratskammer hatte im März entschieden, die Anklage wegen fahrlässigen Totschlags, fahrlässiger Körperverletzung und Rebellion fallenzulassen. Darauf hatte die Diekircher Staatsanwaltschaft zuvor abgezielt.

Den Tatbestand des Alkohols am Steuer hatte der Mann eingeräumt.

Der Hauptangeklagte ist ein Polizist, der den zweiten Wagen fuhr.

Anders sieht es für einen damals 39-jährigen Polizisten aus, der das zweite Fahrzeug fuhr. Er ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. (ab)

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