DG-Ministerin Klinkenberg: „Mit der Absichtserklärung ist es natürlich nicht getan“

<p>DG-Minister Lydia Klinkenberg hat auf die Diskussionen rund um die Neuausrichtung in der Kinderbetreuung reagiert.</p>
DG-Minister Lydia Klinkenberg hat auf die Diskussionen rund um die Neuausrichtung in der Kinderbetreuung reagiert. | Foto: David Hagemann

In der neuen Einrichtung öffentlichen Interesses, die 2023 an die Stelle des RZKB treten wird, würden die Kräfte in der Kleinkindbetreuung gebündelt, „um den Sektor zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten“, hieß es. „Gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren arbeitet die Regierung derzeit an der inhaltlichen Ausgestaltung der Einrichtung und des dazugehörigen pädagogischen Kinderbetreuungskonzepts.“ Die im April 2022 unterzeichnete Absichtserklärung zwischen ihr und dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) zur Gründung einer Einrichtung öffentlichen Interesses stecke den Rahmen für die Neuausrichtung der Kleinkindbetreuung ab.

„Seit meinem Amtsantritt arbeite ich intensiv daran, die Kinderbetreuungsstrukturen finanziell und strukturell abzusichern und den Beruf der konventionierten und selbstständigen Tagesmutter/des Tagesvaters aufzuwerten. Dazu habe ich bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die sichtlich zur Verbesserung der Situation beigetragen haben. Um nur einige zu nennen: die Einführung des Funktionszuschusses, die Erhöhung der Weiterbildungspauschale, der Ankauf der Viererkinderwagen und Laptops für die selbstständigen Strukturen oder die Gewährung der Einkommensausfallentschädigung während der Corona-Pandemie. Probleme wie die Anzahl verfügbarer Betreuungsplätze, die mangelnde Attraktivität des Berufs und das instabile Fundament des RZKB lassen sich jedoch nur durch eine umfangreiche Reform gänzlich und nachhaltig beheben. Zu diesem Schluss bin ich nach zahlreichen Gesprächen und gemeinsamen Überlegungen mit allen Akteuren der Kinderbetreuung gekommen. Gemeinsam haben wir uns deshalb Anfang 2021 auf die Überführung des RZKB in eine paragemeinschaftliche Einrichtung verständigt. Wir sehen in diesem Modell die einzige realistische Lösung für die bestehenden Defizite. Diese Vorgehensweise wurde von allen Beteiligten für gut befunden und im April 2022 schriftlich in Form der Absichtserklärung, die in erster Linie die Reform und künftige Struktur des RZKB betrifft, bekräftigt.“

Weiter stellt sie klar: „Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung ist es natürlich nicht getan. Das RZKB und das Ministerium arbeiten seit einigen Wochen an der Erstellung eines inhaltlichen Konzepts zur künftigen Ausrichtung. Darin geht es insbesondere auch um das Thema „frühkindliche Bildung“ – ein zentrales Element in der Neuausrichtung. Dazu wurden mit Kaleido Ostbelgien ein erster Vorschlag ausgearbeitet. Bei meiner Berlinreise im Mai hatte ich zudem die Gelegenheit mit Frau Prof. Dr. Katharina Kluczniok an der Freien Universität Berlin über unterschiedliche Ausbildungsmodelle im frühkindlichen Bereich auszutauschen. So haben wir Einblicke in wichtige Aspekte erhalten, die für die anstehende Grundausbildung von Bedeutung sind (z. B. Lernen im Alltag und in Spielsituationen integrieren, Kommunikation mit den Eltern und Eingewöhnungszeit usw.).“

Um die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu optimieren, möchte die Regierung eine Grundausbildung für die neuen Tagesmütter und -väter einführen. Der Zugang zum Beruf soll weiterhin niederschwellig bleiben, jedoch an die Teilnahme von Weiterbildungen geknüpft werden. „Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Ein gut funktionierendes und qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungssystem, das den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg legt, ist daher unerlässlich. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass insbesondere die ersten Jahre im Leben eines Kindes wegweisend für dessen weitere Entwicklung sind. Bei dem Reformprozess, der den gesamten Sektor der Kleinkindbetreuung optimieren soll, steht deshalb selbstverständlich das Kind im Mittelpunkt aller Überlegungen. So wurde es auch in der Absichtserklärung verankert. In dem partizipativen Prozess, in dem wir uns befinden, ist die Expertise aller Akteure gefragt, denn nur gemeinsam können wir die Kleinkindbetreuung vorantreiben. In Ostbelgien haben wir das Glück, schon jetzt über vielfältige Kinderbetreuungsstrukturen zu verfügen, die hervorragende Arbeit leisten. Gerade ein guter Mix an Kinderbetreuungsangeboten ist von großer Bedeutung. Durch die Reform erhalten sie alle die notwendige Anerkennung und Aufwertung“, erklärt die Ministerin.

Man bleibe weiterhin im Dialog mit den Akteuren der Kinderbetreuung: „Ende des Monats steht ein Treffen mit den Sozialpartnern an, um mit ihnen die wichtigsten Punkte der neuen Einrichtung zu erläutern. Zudem gibt es einen weiteren Austausch mit den Gemeinden, um über deren Beteiligung an der Kinderbetreuung zu sprechen. Der Dachverband der selbstständigen Tagesmütter, der vor wenigen Wochen auf meine Initiative hin gegründet wurde, wurde bereits konzertiert und ein weiteres Treffen mit der Vereinigung der Tagesmütter Ostbelgiens (VTO), um sie über den Stand der Neuausrichtung zu informieren, ist ebenfalls bereits terminiert. Bei der Ausarbeitung der Rechtstexte werden alle Anregungen, die wir in den letzten Monaten erhalten haben, nach Möglichkeit und nach Rücksprache mit den Akteuren einfließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns in puncto Neustrukturierung auf einem guten Weg befinden.“

Das Kabinett der Ministerin antwortete zudem auf weitere Fragen:

Was ändert sich für die privaten Kinderbetreuungsstrukturen? Die privaten Kinderbetreuungsstrukturen behalten ihre Selbstständigkeit. Sie entscheiden weiterhin selbst welches Pädagogikkonzept sie anwenden, wie hoch die Elternbeiträge sind, zu welchen Zeiten sie betreuen und welche Kinder sie in die Betreuung aufnehmen. Sie werden zukünftig durch die neue Einrichtung begleitet und beraten. Die Entscheidung zur Anerkennung der selbstständigen Tagesmütter und -väter obliegt weiterhin der Regierung. Das Ministerium bleibt für die Kontrolle und die Aufsicht zuständig. Zwischen der neuen Einrichtung und den privaten Strukturen werden Synergien geschaffen, die gemeinsame Aus- und Fortbildungen und übergreifende Konzepte z. B. im Bereich der Inklusion oder Gesundheitsförderung betreffen.

Was ändert sich für das Personal des RZKB und für die konventionierten Tagesmütter? Das Personal erhält eine Entlohnung nach den Baremen des öffentlichen Dienstes. Die konventionierten Tagesmütter können in das sogenannte Vollstatut wechseln. Dadurch erhalten sie ein festes und gesichertes Einkommen, klare Arbeits- und Urlaubszeiten, Pensionssicherheit und eine soziale Absicherung. Für die konventionierten Tagesmütter, die nicht in das Vollstatut wechseln möchten, wird die Regierung sich auf föderaler Ebene dafür einsetzen, dass sie weiterhin im Teilstatut verbleiben können. (red/sc)

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