Eifeler „Vereinsmensch“ soll 44.000 Euro unterschlagen haben

<p>Für Barabhebungen in Höhe von 44.000 Euro soll der Angeklagte weder Belege noch glaubwürdige Erklärungen haben.</p>
Für Barabhebungen in Höhe von 44.000 Euro soll der Angeklagte weder Belege noch glaubwürdige Erklärungen haben. | Illustrationsfoto: belga

Zudem soll er rund ein Dutzend Mal Unterschriften gefälscht haben. Neben dem strafrechtlichen Aspekt fordern die beiden Geschädigten rund 44.000 Euro Schadensersatz sowie eine Prozesskostenvergütung von 7.800 Euro.

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