In der italienischen Küstenstadt Cesenatico sollen laut einem Bericht der flämischen Zeitung „De Standaard“ mindestens 120 Urlauber vom selben Anbieter getäuscht worden sein.
Verbraucherschützer warnen: Das Ferienhaus, das es gar nicht gibt
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Kommentare
Liebe Redaktion,
europaweit dürfen die Buchungsplattformen nur noch Ferienwohnungen anbieten, die eine Registrierungsnummer haben. In Belgien müssen diese also in Flandern, Brüssel, der Wallonie oder beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft registriert sein. Es gilt noch eine Übergangsfrist. Verbraucher können aber jetzt schon darauf achten, dass die Unterkunft eine Registrierungsnummer hat.
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