Eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung, so heißt es in dem Reformgesetz, ist eine Straftat. Die Einwilligung setzt voraus, dass sie freiwillig erfolgt und im Licht der Umstände beurteilt wird.
Neues Sexualstrafrecht ab 1. Juni: Vergewaltigung wird strenger bestraft
Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab
9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren