Neues Sexualstrafrecht ab 1. Juni: Vergewaltigung wird strenger bestraft

<p>Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung gilt als Straftat.</p>
Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung gilt als Straftat. | Foto: dpa

Eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung, so heißt es in dem Reformgesetz, ist eine Straftat. Die Einwilligung setzt voraus, dass sie freiwillig erfolgt und im Licht der Umstände beurteilt wird.

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